LernSax-Erläuterung

Einwilligung zur Anmeldung von Nutzern bei der Lernplattform LernSax (09.11.2020)

- Ausfertigung für die Schule bzw. Institution / In Kopie zurück an den Nutzer -


 

Für (Name, Vorname) : _____________________________________________________________ 


Unsere Einrichtung setzt die für den Bildungsbereich konzipierte Lern- und Kommunikationsplattform „LernSax“ des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) ein. 


Unsere Einrichtung beabsichtigt deshalb, personengebundene Zugänge zu LernSax anzulegen. Für unmittelbare Unterrichtszwecke ist die Nutzung durch Schüler und deren Lehrkräfte ohne eine vorherige Einwilligung möglich. Einwilligungen werden jedoch benötigt, wenn die Nutzung von LernSax den unmittelbaren Unterrichtszweck übersteigt oder die Kommunikation mit Dritten außerhalb des pädagogischen Kontextes vorsieht. Ebenso werden Einwilligungen von Nutzern benötigt, die weder zu den Lehrkräften noch zu den Schülern gehören.

 

1. Leistungsumfang von LernSax
LernSax ist eine Cloud-Lösung für Schulen. Online-Werkzeuge für die Kommunikation, das Lernen sowie für die Verwaltung von Ressourcen, Daten und Terminen helfen Lehrkräften, Schülern und außerschulischen Partnern bei der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lernprozesse.

Zentrale Aufgaben der Schulorganisation lassen sich effizient bewältigen und für alle Beteiligten transparent gestalten. LernSax bietet hierfür unter anderem:#

  • werbefreie schulische E-Mail-Adressen für alle Nutzer, Mailverteiler für Gruppen, Klassen, Eltern

  • geschützte Arbeits- und Informationsbereiche für die Schule, die Klassen und Arbeitsgruppen sowie die schulübergreifende Zusammenarbeit mit anderen LernSax-Nutzern

  • geschützte Dateiablagen für alle Nutzer, Gruppen, Klassen und die Schule selbst

  • weitere Werkzeuge für die Kommunikation (Messenger, Foren, Chats, Web-Konferenzen) und die Kooperation (Wikis, Aufgabenplanung, Termine)

LernSax beinhaltet ein vollständiges Lernmanagement-System (LMS). Darüber hinaus wird selbstgesteuertes und vernetztes Lernen und Arbeiten auf allen Ebenen der Schule gefördert. In individuellen Lerntagebüchern kann der persönliche Lernprozess dokumentiert und reflektiert werden. Ein klassenbezogener Lernplan macht Unterrichtsthemen und Lernschritte transparent und kann zudem für die individuelle Lernerfolgskontrolle genutzt werden. Interaktive multimediale Lernmodule können direkt auf der Plattform erstellt und bearbeitet werden, z. B. zur Feststellung des Kompetenzniveaus oder zur Durchführung von Tests. 

Das integrierte Lizenzmanagement regelt z. B. den Zugriff auf Medien. Lernmedien können dabei auf der ebenfalls vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) in Kooperation mit den sächsischen Medienpädagogischen Zentren (MPZ) betriebenen “MeSax - Mediathek” recherchiert und direkt den Klassen zur Bearbeitung zugewiesen werden. 

Weitere Informationen zum Leistungsumfang von LernSax entnehmen Sie bitte den Angaben unter www.lernsax.de.
 

2. Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz
Bei der Nutzung von LernSax werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Nutzung von LernSax unterliegt daher den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer, darauf aufbauender nationaler und regionaler Regelungen. 

Um diesen Regelungen zu entsprechen, hat unsere Schule / Institution einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Betreiber von LernSax, dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) abgeschlossen und gewährleistet damit einen rechtskonformen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
 

E-Mail

Unter anderem erhält jeder Nutzer eine E-Mail-Adresse, die auch gleichzeitig zur Anmeldung an LernSax dient (). 

Anmerkung der Schulleitung:
Uns ist natürlich bekannt, dass sich viele Eltern schon über den Zugang ihres Kindes in LernSax informieren.


Hier sollen aber für Eltern eigenständige Zugangsdaten erstellt werden. Sie ermöglichen z.B. die Kommunikation zwischen den Eltern sowie im Bedarfsfall die Durchführung von Online-Elternabenden.


Für Schüler ist die Nutzung der E-Mail-Adresse in den Voreinstellungen auf Kontakte zu anderen Nutzern der eigenen Schule beschränkt. Für die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die LernSax nutzen, kann die Kommunikation zu anderen LernSax nutzenden Schulen ohne erneute Einwilligung freigegeben werden. Eine darüber hinausgehende Freigabe erfordert eine erneute Einwilligung und ist hiervon nicht gedeckt.

 

Um eine Lernerfolgskontrolle bei der Bearbeitung von Online-Übungen zu ermöglichen, werden das Datum der Anmeldung und der letzten Bearbeitung der Übung, die bearbeiteten Lektionen und die Ergebnisse bei Tests protokolliert und dem Lehrer/Moderator, Administrator sowie dem jeweiligen Nutzer angezeigt.

 

Administratoren können im Rahmen ihrer Funktion Informationen zum Nutzer (Login, Name, Rolle, Erster Login, Letzter Login, Summe der Login, Nutzungsdauer, genutzter Speicherplatz, Mitgliedschaften) abrufen.

 

Mit dem Ausschluss der privaten, nicht bildungsbezogenen Nutzung von LernSax, dem Verbot der Verarbeitung besonders schützenswerter Daten nach Art 9 DSGVO (z. Bsp. Gesundheitsdaten) und dem Ausschluss von Daten, die nach gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen oder Erlassen ausschließlich im Verwaltungsbereich von Schulen verarbeitet werden dürfen (z. Bsp. Zeugnisse) durch die Nutzungsbestimmungen von LernSax wird ein sehr hohes Schutzniveau erreicht.

 

Weitere Informationen zu den umfassenden Datenschutzregelungen bei der Nutzung von LernSax entnehmen Sie bitte den Angaben unter www.lernsax.de.

 

3. Optionale schulspezifische Regelungen

[ ] Ergänzend zu diesen Dokumenten hat unsere Schule / Institution weitere im Anhang aufgeführt Bestimmungen erlassen 


4. Einwilligung

 

5. Widerruflichkeit und Freiwilligkeit

  1. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden alle Daten gemäß der Festlegungen in den Nutzungsbestimmungen von LernSax gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten dagegen sprechen. Beiträge in den Bereichen Institution bzw. Netzwerk werden anonymisiert.

  2. Sofern die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie bis 3 Monate nach dem Ende der Schulzugehörigkeit.

  3. Die Einwilligung ist freiwillig.