• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hausordnung

Logo

In unserer Schule leben und lernen wir im Geist von Friedrich Eduard Bilz, getragen von seinen Prinzipien der Gemeinschaft, des Respekts und der gegenseitigen Verantwortung.


Wir stellen das Wohlbefinden und die Gesundheit aller Mitglieder in den Mittelpunkt und richten unsere Bemühungen auf ein friedliches und tolerantes Miteinander aus, um ein erfolgreiches Lernen und die bestmögliche Vorbereitung auf die Zukunft zu gewährleisten.

 

Hausordnung

Allgemein geltende Regeln

  1. Der Umgang aller in diesem Haus Lernenden und Arbeitenden ist von Höflichkeit, gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Toleranz geprägt.

  2. Um eine positive und angstfreie Lernatmosphäre zu schaffen, lassen wir Gewalt, Ausgrenzung, Diskriminierungen, Beleidigungen oder Mobbing nicht zu. 

  3. Wir rufen alle dazu auf, Zivilcourage zu zeigen. 

  4. Gemeinsam achten wir auf Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen und im Schulgelände.

  5. Das Malen, Tragen und Verbreiten verfassungsfeindlicher und extremistischer Symbole, Texte oder anderer Medien sind untersagt.

  6. Zu allen schulischen Veranstaltungen ist das Mitführen und Gebrauchen von gefährdenden Gegenständen (z.B. Waffen, Feuerzeuge, Laserpointer, Kleidung) verboten.

  7. Während des Schulbetriebs und bei Schulveranstaltungen ist schul- und witterungsgerechte Kleidung zu tragen. Jacken sind in den Spinden aufzubewahren. Mützen, Basecaps und andere schmückende Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude abzusetzen.

  8. Das Mitbringen und der Konsum von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten (mit und ohne Nikotin), Alkohol und Rauschmitteln jeglicher Art sind im gesamten Schulgelände verboten. Im engen schulischen Bereich besteht für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten, ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen und zu konsumieren.

  9. Gesundheitsschädigende (taurinhaltige Getränke wie Energydrinks) und offene Getränke (Dosen, Becher und ähnliches) sind auf dem Schulgelände verboten.

  10. Wir achten das persönliche Eigentum anderer und das Eigentum der Schule.
    Für mutwillig verursachte Schäden ist durch den betreffenden Schüler bzw. der betreffenden Schülerin oder dessen Erziehungsberechtigten Ersatz zu leisten.

  11. Für mitgebrachte Gegenstände oder Wertsachen, die nicht zum Unterricht gehören, übernimmt die Schule keine Haftung.

  12. Mängel oder Defekte in Klassenräumen oder an Lehrmitteln sind dem jeweiligen Fachlehrer sofort mitzuteilen.

  13. Unfälle und Verletzungen werden der nächsten erreichbaren Lehrkraft oder anderem schulischen Personal gemeldet.

  14. Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sind während der Schulveranstaltungen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt.

  15. Den Anweisungen der Lehrkräfte und anderem schulischen Personal ist Folge zu leisten.

 

Regeln für den Ablauf des Schultages

  1. Das Betreten des Schulhauses ist ab 07:00 Uhr über den Haupteingang möglich. Beginnt der Unterricht in einer späteren Stunde, warten die Betroffenen im Schulclub bis zum Pausenklingeln.

  2. Zum Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler und jede Schülerin unterrichtsbereit an seinem bzw. ihrem Platz. 

  3. Der Unterricht wird von der Lehrkraft begonnen und beendet. Ist die Lehrkraft nach ca. 10 Minuten nicht in der Klasse, erstattet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin Meldung im Sekretariat.

  4. Alle privaten elektronischen Geräte und deren Zubehör (z.B. Kopfhörer) sind im Unterricht auszuschalten und in einer Tasche aufzubewahren. Die Benutzung ist ausschließlich in den großen Pausen gestattet. Die Nutzung elektronischer Geräte über Lautsprecher ist untersagt. Ausnahmen werden durch die jeweilige Lehrkraft geregelt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte eingezogen und am Ende des Unterrichtstages ausgehändigt.

  5. Das Schulgebäude und den Schulhof dürfen wir von Beginn bis zum Ende der Schulveranstaltungen nicht verlassen. Die Eingangstüren bleiben geschlossen.

  6. Wir betätigen die Fenster nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft.

  7. Das Essen während des Unterrichts ist nur mit Genehmigung des Lehrers gestattet.

 

Maßnahmen bei Verstößen

  • die Schulordnung Ober-und Abendschulen, 

  • das Sächsische Schulgesetz, 

  • das Jugendschutzgesetz,

  • die Verfassung des Freistaates Sachsens und 

  • das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung.

Die Hausordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 02.12.2024 am 06.01.2025 in Kraft und setzt alle vorherigen Fassungen außer Kraft.